Immobilienverkauf
- provisionsfrei
- diskreter Verkauf
Was bedeutet Immobilienverkauf?
Nicht selten kommt es vor, dass sich Eigentümer nach reiflicher Überlegung doch für einen regulären Verkauf
ihrer Immobilie entscheiden. Auch in diesem Fall können wir Sie bei diesem bedeutenden Vorhaben unterstützen.

Häufig wird Immobilienbesitzern im Alter die Instandhaltung und Pflege der Liegenschaft zu viel.
In diesem Fall übernehmen wir alle nötigen Schritte, um Ihre Immobilie Ihren Vorstellungen entsprechend bestmöglich zu verkaufen und den
für Sie richtigen Käufer zu finden. Selbstverständlich berücksichtigen
wir dabei Ihre Vorstellungen und Vorgaben zur Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses bis in jedes Detail, wie beispielsweise die Festlegung eines für Sie passenden Übergabetermins.
Ablauf des Verkaufs
In einem ersten Schritt geben wir Ihnen eine fundierte und für Sie nachvollzieh- bare, transparente Einschätzung des realisierbaren Verkaufspreises Ihrer Immobilie. Bei Bedarf ermittelt zusätzlich ein unabhängiger Gutachter den Verkehrswert.
In jedem Fall setzen wir all unser Fachwissen und unsere Erfahrungen
ein, um für Ihre Immobilie den höchsten am Markt erzielbaren Verkaufspreis zu realisieren und Sie sicher in allen Phasen des Verkaufs zu begleiten.
Vor- & Nachteile
- maximaler Auszahlbetrag
- professionelle Unterstützung bei der Wertermittlung, bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen (Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, aktueller Grundbuchauszug usw.), Besichtigungen, Überprüfung der Bonität & Seriosität potenziell Käufer, Moderation von Verhandlungen, Begleitung zu Notarterminen
- komplette Vermietung nicht möglich
- Sie können nicht in Ihrer Immobilie wohnen bleiben und benötigen sofort oder in absehbarer Zeit eine Wohnalternative
Was passiert bei Auszug?
Beim bezugsfreien Immobilienverkauf überlegen Sie bereits vor Vertrags- abschluss, wie lange Sie Ihre Immobilie noch nutzen möchten. Dieser Termin wird im Kaufvertrag festgeschrieben. Sie ziehen dann zum vereinbarten Termin aus. Dieser Termin wird in der Regel zwischen 3 Monaten und
2 Jahren nach Vertragsunterzeichnung vereinbart.
Steuerliche Betrachtung
Beim Verkauf gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen:
Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen.
Die Spekulationssteuer fällt auch
dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben.
Um sich bestmöglich abzusichern und da die Höhe der jeweiligen Steuer immer von den persönlichen Gegebenheiten abhängig ist, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.