Verkauf mit Einmalzahlung & Wohnungsrecht

Verkauf mit Einmalzahlung & Wohnungsrecht

Unabhängige Beratung für Senioren zur Immobilienverrentung in Berlin, Potsdam und Berliner Umland.

Was bedeutet Wohnungsrecht?

Ein Wohnungsrecht ermöglicht es Ihnen, Ihre Immobilie weiterhin uneingeschränkt zu bewohnen, ohne dafür ein Nutzungsentgelt zu zahlen. Sie erhalten nach Kaufvertragsunterzeichnung eine Einmalzahlung, über die Sie frei verfügen können. Ihr Wohnungsrecht wird erstrangig im Grundbuch gesichert. Sollten Sie später einmal Ihre Immobilie nicht mehr selbst nutzen wollen, besteht die Möglichkeit, sich das noch verbliebene Wohnungsrecht gegen eine faire, weitere Einmalzahlung abkaufen zu lassen.

Informieren Sie sich mit unserem kostenlosen Ratgeber-Paket inklusive Berechnungsbeispielen.

Solange Sie leben, zahlen Sie weiterhin keine Miete. Der Käufer übernimmt bereits alle nicht umlagefähigen Kosten. Das beinhaltet bei einem Haus die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen und bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten für die Hausverwaltung, laufende Instandhaltungen, die Zuführung in die Erhaltungsrücklage sowie eventuelle Sonderumlagen. Sie tragen weiterhin die Betriebskosten und alle umlagefähigen Kosten sowie ggf. die Kosten für notwendige Schönheitsreparaturen.

Ihr Wohnungsrecht wird erstrangig im Grundbuch abgesichert. Sie erhalten eine Einmalzahlung zu Ihrer freien Verfügung, eventuell noch vorhandene Grundschulden werden davon abgelöst.

Ihre Sicherheiten

Erstrangige Absicherung

Das Wohnungsrecht wird durch einen notariellen Kaufvertrag und zusätzlich im ersten Rang des Grundbuches abgesichert. Durch diese sogenannte dingliche Sicherung bleibt Ihnen Ihr Wohnungs­recht im Fall einer eventuellen Insolvenz des Erwerbers erhalten. 

Erhalt der Einmalzahlung

Die Einmalzahlung wird ca. 3 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung auf Ihr Konto überwiesen. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Überweisung des Kaufpreises wird vom Notar überprüft. Erst wenn Sie den Notar über den vollständigen Erhalt der Einmalzahlung schriftlich informiert haben, wird das Eigentum umgeschrieben.

Nichts geht ohne Sie 

Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Wohnungsrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden.

Reduzierung der monatlichen Kosten

Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen müssen Sie zukünftig nicht mehr tragen. Im Falle der Ablösung von Grund­schulden erhöht sich Ihr monatliches frei verfügbares Einkommen, da Sie keine Zahlung von Zinsen und Tilgungen mehr leisten müssen.

Sonderregelung bei Eigentümer­gemeinschaften

Hier trägt der Käufer die Kosten für Hausverwaltung, Reparaturen und
Instandhaltungen, die Zuführung in die Erhaltungsrücklage sowie eventuelle Sonderumlagen.

Folgende Faktoren fließen in die Berechnung des Verkaufswertes mit lebenslangem Wohnrecht ein:

Unter Berücksichtigung folgender Faktoren berechnen wir Ihnen – transparent und einfach nachvollziehbar – die Höhe der für Sie erzielbaren Einmalzahlung sowie die Höhe des von Ihnen zu zahlenden monatlichen Nutzungsentgelts.

1

aktueller bezugsfreier Wert der Immobilie (Verkehrswert)

2

Lage, Ausstattung sowie der Zustand des Gebäudes

3

voraussichtliche Dauer des Wohnungsrechts

4

Kosten der Immobilienbewirtschaftung und aktuell notwendige und zukünftig zu erwartende Instandhaltungs- & Reparaturkosten

5

marktübliche und angemessene Verzinsung für den Käufer

Diese Grafik skizziert eine ungefähre Aufteilung des bezugsfreien Wertes Ihrer Immobilie.

Beispiel 01

Das Ehepaar erhält ein lebenslanges Wohnungsrecht für sein Haus, welches erstrangig im Grundbuch abgesichert wird. Darüber hinaus erhält es eine Einmalzahlung von € 450.000. Alle Reparatur- und Instand­haltungs­kosten werden bereits vom Käufer übernommen.

Neben dem lebenslangen Wohnungs­­recht erhält das Ehepaar eine Einmalzahlung von € 304.000. Sämtliche Reparatur- und Instandhaltungskosten am Haus werden vom Käufer getragen.

Beispiel 02

Steuerliche Betrachtung

Für den Immobilienverkauf mit einem Wohnungsrecht und einer Einmalzahlung gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Das lebenslange Wohnungsrecht bleibt für die Verkäufer in der Regel steuerfrei. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.

Voraussetzungen

Eventuell noch vorhandene, mit der Immobilie gesicherte Schulden werden durch die Kaufpreiszahlung abgelöst.

Was passiert bei Auszug?

Wenn Sie Ihre Immobilie nicht mehr nutzen können oder wollen, erhalten Sie vom Käufer noch den Wert des Wohnungsrechts, der kalkulatorisch zur Verfügung steht, ausbezahlt. Im Gegenzug wird Ihr Wohnungsrecht gelöscht. Die Höhe der Auszahlung wird Ihnen fair und transparent bereits jetzt notarvertraglich zugesichert.

Vor- & Nachteile

Vollendetes AlterØ Lebenserwartung für Männer in JahrenØ Lebenserwartung für Frauen in Jahren
70 Jahre14,3317,01
71 Jahre13,6616,22
72 Jahre13,0015,44
73 Jahre12,3514,68
74 Jahre11,7013,92
75 Jahre11,0713,17
76 Jahre10,4512,44
77 Jahre9,8411,71
78 Jahre9,2511,00
79 Jahre8,6610,29
80 Jahre8,099,61
81 Jahre7,538,95
82 Jahre7,008,30
83 Jahre6,497,68
84 Jahre6,007,10
85 Jahre5,547,54
86 Jahre5,116,02
87 Jahre4,715,54
88 Jahre4,335,08
89 Jahre3,994,66
90 Jahre3,674,28
91 Jahre3,393,93
92 Jahre3,133,61
93 Jahre2,903,33
94 Jahre2,693,07
95 Jahre2,52,84
96 Jahre2,332,63
97 Jahre2,192,45
98 Jahre2,052,30
99 Jahre1,932,17
100 Jahre1,822,03

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