Verkauf mit Einmalzahlung & Wohnungsrecht

  • Provisionsfrei
  • Umfangreiche Sicherheiten dank Wohnungsrecht

Verkauf mit Einmalzahlung & Wohnungsrecht

Ein Wohnungsrecht ermöglicht es Ihnen, Ihre Immobilie weiterhin uneingeschränkt zu bewohnen, ohne dafür ein Nutzungsentgelt zu zahlen. Sie erhalten nach Kaufvertragsunterzeichnung eine Einmalzahlung, über die Sie frei verfügen können. Ihr Wohnungsrecht wird erstrangig im Grundbuch gesichert. Sollten Sie später einmal Ihre Immobilie nicht mehr selbst nutzen wollen, besteht die Möglichkeit, sich das noch verbliebene Wohnungsrecht gegen eine faire, weitere Einmalzahlung abkaufen zu lassen.

Solange Sie leben, zahlen Sie weiterhin keine Miete. Der Käufer übernimmt bereits alle nicht umlagefähigen Kosten. Das beinhaltet bei einem Haus die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen und bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten für die Hausverwaltung, laufende Instandhaltungen, die Zuführung in die Erhaltungsrücklage sowie eventuelle Sonderumlagen. Sie tragen weiterhin die Betriebskosten und alle umlagefähigen Kosten sowie ggf. die Kosten für notwendige Schönheitsreparaturen.

Ihr Wohnungsrecht wird erstrangig im Grundbuch abgesichert. Sie erhalten eine Einmalzahlung zu Ihrer freien Verfügung, eventuell noch vorhandene Grundschulden werden davon abgelöst.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele zum Thema Verkauf mit Wohnungsrecht finden Sie in unserem aktuellen Ratgeberpaket:

Seite: 14 – 19

Rubrik

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Ihre Sicherheiten

Erstrangige Absicherung

Das Wohnungsrecht wird durch einen notariellen Kaufvertrag und zusätzlich im ersten Rang des Grundbuches abgesichert. Durch diese sogenannte dingliche Sicherung bleibt Ihnen Ihr Wohnungs­recht im Fall einer eventuellen Insolvenz des Erwerbers erhalten.

Reduzierung der monatlichen Kosten

Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen müssen Sie zukünftig nicht mehr tragen. Im Falle der Ablösung von Grund­schulden erhöht sich Ihr monatliches frei verfügbares Einkommen, da Sie keine Zahlung von Zinsen und Tilgungen mehr leisten müssen.

Erhalt der Einmalzahlung

Die Einmalzahlung wird ca. 3 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung auf Ihr Konto überwiesen. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Überweisung des Kaufpreises wird vom Notar überprüft. Erst wenn Sie den Notar über den vollständigen Erhalt der Einmalzahlung schriftlich informiert haben, wird das Eigentum umgeschrieben.

Sonderregelung bei Eigentümergemeinschaften

Hier trägt der Käufer die Kosten für Hausverwaltung, Reparaturen und Instandhaltungen, die Zuführung in die Erhaltungsrücklage sowie eventuelle Sonderumlagen.

Nichts geht ohne Sie

Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Wohnungsrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden.

Und wie funktioniert so eine Immobilienverrentung?

Die Immobilienverrentung ist prinzipiell mit dem regulären Verkauf einer Immobilie vergleichbar. Der Unterschied ist, dass Sie nach einem Verkauf Ihr Haus oder Ihre Wohnung bis an Ihr Lebensende weiter frei nutzen können. Zur Berechnung der Auszahlungshöhe wird der Wert der Immobilie in zwei Wert-Bausteine aufgeteilt: Zum einen das lebenslange und verbindliche Recht, die Immobilie zu bewohnen oder zu nutzen. Zum anderen das Kapital, das Ihnen bei der Immobilienverrentung ausgezahlt wird und über das sie frei verfügen können.

Sie gelangen somit an einen großen Teil des in Ihrer Immobilie gebundenen Kapitals, ohne dass Sie ausziehen müssen.

Wert-Baustein

Lebenslanges Recht der Immobiliennutzung

Wert-Baustein

Sofort auszahlbares Kapital (Einmalzahlung oder Rente)

Beispiel 01

Ehepaar
Beide 79 Jahre alt
Einfamilienhaus
Berlin-Zehlendorf
Keine Erben

Der Verkehrswert der Immobilie liegt laut Gutachten bei € 900.000. Das Ehepaar erhält ein lebenslanges Wohnungsrecht für sein Haus, welches erstrangig im Grundbuch abgesichert wird. Darüber hinaus erhält es eine Einmalzahlung von € 450.000. Alle Reparatur- und Instand­haltungs­kosten werden bereits vom Käufer übernommen.

Beispiel 02

Ehepaar
Beide 74 Jahre alt
Einfamilienhaus
Berlin-Lichtenrade
Kein Vererbungsinteresse

Die Immobilie hat einen Wert von € 679.000. Neben dem lebenslangen Wohnungs­­recht erhält das Ehepaar eine Einmalzahlung von € 304.000. Sämtliche Reparatur- und Instandhaltungskosten am Haus werden vom Käufer getragen.

Steuerliche Betrachtung

Für den Immobilienverkauf mit einem Wohnungsrecht und einer Einmalzahlung gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Das lebenslange Wohnungsrecht bleibt für die Verkäufer in der Regel steuerfrei. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.

Voraussetzungen

Sie wollen, wenn möglich, bis zu Ihrem Lebensende in Ihrer Immobilie wohnen bleiben.

Ihre selbstbewohnte Immobilie oder Ihr Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung hat einen Markt­wert von mindestens € 250.000.

Männer müssen mindestens 68 und Frauen mindestens 70 Jahre alt sein.

Ihre Immobilie befindet sich in Berlin, Potsdam oder im Berliner Umland.

Eventuell noch vorhandene, mit der Immobilie gesicherte Schulden werden durch die Kaufpreiszahlung abgelöst.

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Mein Haus stockt mir die Rente auf.
Das ist gut so.

Es gibt viele Gründe dafür, sich Gedanken über Immobilienverrentung zu machen. Ziel dabei ist ein sorgenfreier und außerdem unkomplizierter Ruhestand. Hoffmann Hausrente berät Sie, welcher Weg der Richtige für Sie ist. Damit für Sie das Leben so wird, wie gewünscht.

Fragen & Antworten

Die Vorteile

kostenlos Wohnen bis zum Lebensende weiterhin möglich

diskreter & provisionsfreier Verkauf

hohe Auszahlbeträge

auf Ihren Wunsch ist eine Ablösung des Wohnungsrechts gegen eine weitere faire Einmalzahlung möglich

umfangreiche finanzielle Absicherung, der Käufer übernimmt die Kosten für Reparatur und Instandhaltungen

bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt der Käufer zusätzlich die Kosten für Hausverwaltung, Zuführung in die Erhaltungs­rücklage und eventuelle Sonderumlagen

als Käufer Ihrer Immobilie haben Sie in der Regel einen professionellen Partner für eine gute und langfristige Zusammenarbeit an Ihrer Seite

erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch

lebenslanges Wohnungsrecht für Sie und ggf. Ihren Partner

Vermietung einer Einliegerwohnung ist möglich

Zu berücksichtigen

komplette Vermietung nicht möglich

Mindestalter bei Frauen 70 Jahre, bei Männern 68 Jahren

Vererbung der Immobilie ist nicht mehr möglich

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