Immobilienrente - Ihr finanzielles Plus im Ruhestand

Immobilienrente

Unabhängige Beratung für Senioren zur Immobilienverrentung in Berlin, Potsdam und Berliner Umland.

Was ist eine Immobilienrente?

Sie möchten im Alter Ihre Rente aufstocken und besitzen eine Immobilie? Dann könnte die Verrentung Ihrer Immobilie eine interessante Option darstellen.
So können Sie den Wert Ihrer Immobilie für Ihre Zwecke nutzen und wohnen sicher weiter in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung.

Für eine Immobilienrente verkaufen Sie Ihre Immobilie. Sie erhalten ein lebenslanges Wohnungsrecht oder Nießbrauchrecht. Außerdem erhalten Sie eine Einmalzahlung, eine Rentenzahlung oder eine Kombination aus monatlicher Rentenzahlung und Einmalzahlung.

Bei den Rentenzahlungen können Sie zwischen zwei Modellen wählen:

–    die Zeitrente: einer zeitlich befristeten Rente,
–    die Leibrente: einer lebenslangen Rente.

Immobilienrentenverträge können sowohl für eine Person als auch für mehrere Personen – sogenannte verbundene Leben – abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister oder andere Personen handelt.

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Leibrente: Lebenslange Immobilienrente

Die lebenslange Immobilienrente – auch bekannt als Leibrente – kann entweder mit einer Versicherung oder einem privaten Käufer vereinbart werden. Sie können in Ihrer Immobilie lebenslang wohnen bleiben und erhalten eine lebenslange Rente. Die Rente wird in der Regel monatlich vorschüssig ausgezahlt.

Zeitrente: zeitlich befristete Immobilienrente

Bei der Zeitrente wird mit dem Käufer eine Ratenzahlung des Kaufpreises oder eines Teils des Kaufpreises vereinbart. Dabei wird die Einmalzahlung aufgesplittet und über den vereinbarten Zeitraum in gleichbleibenden, monatlichen Raten ausgezahlt. Typische Zeiträume liegen hier bei 5, 10 oder 15 Jahren.

Informieren Sie sich auch mit unserem kostenlosen Ratgeber-Paket inklusive Berechnungsbeispielen!

Die Vorteile der Immobilienrente – Ihre Sicherheiten

Notarielle, erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch

Das Wohnungs- oder Nießbrauchrecht sowie Ihr Recht auf Rentenzahlung werden durch einen notariellen Kaufvertrag und zusätzlich im ersten Rang des Grundbuches abgesichert. Durch diese sogenannte dingliche Sicherung bleiben Ihre Rechte selbst bei einer eventuellen Insolvenz des Erwerbers sichergestellt.

Sie entscheiden über Ihr Wohnrecht

Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Wohnungs- oder Nießbrauchrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden. Es besteht die Möglichkeit für den Fall eines späteren Auszugs eine Ablösezahlung zu vereinbaren. Sie erhalten ein lebenslanges Wohnungs- oder Nießbrauchrecht über das in jedem Falle Sie selbst entscheiden!

Erbregelung: Für alle Fälle vorgesorgt

Im Falle eines unerwartet frühen Ablebens wird bei der Zeitrente der noch ausstehende Betrag bis zum Ende der Laufzeit an einen Begünstigten Ihrer Wahl weiter ausgezahlt.

Risikoverteilung auf beiden Seiten

Bei einer lebenslangen Rentenzahlung tragen Sie als Rentenempfänger das wirtschaftliche Risiko des frühen Ablebens und der Rentengeber das Langlebigkeitsrisiko. Daher entfällt bei einer lebenslangen Rente (der sog. Leibrente) der Vererbungsanspruch.

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Sie bleiben in Ihrer Immobilie wohnen - Ihr lebenslanges Recht

Ihr Recht auf ein lebenslanges Wohnen in Ihrer Immobilie kann entweder mit einem Nießbrauchrecht oder Wohnungsrecht gesichert werden.

 

Beide Rechte gelten ein Leben lang und werden ins Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen. Die Wohnrechte sind an eine oder mehrere Personen gebunden und können nicht weitervererbt oder an Dritte übertragen werden.

Was ist Wohnungsrecht?

Mit einem Wohnungsrecht erhalten Sie das alleinige Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie. Sie können, solange Sie leben, Ihre Immobilie weiter bewohnen und Ihre Familie oder Personen für Ihre Pflege beherbergen. Eine Vermietung der Immobilie ist in der Regel nicht möglich.

 

Das Wohnungsrecht wird im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen. Damit sind Sie auch im Falle eines Weiterverkaufs der Immobilie oder einer Insolvenz des Käufers abgesichert. Für die Nebenkosten und Schönheitsreparaturen sind Sie selbst verantwortlich. Alle größeren Reparaturen und Instandhaltungen wie  Dachreparaturen oder ein Austausch der Heizung werden vom Käufer getragen.

Hoffmann Hausrente Verkauf innerhalb der Familie

Was ist ein Nießbrauchrecht?

Mit einem Nießbrauchrecht bleiben Sie auf Lebenszeit die wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer Immobilie. Sie können Ihr Haus oder Ihre Wohnung weiterhin selbst bewohnen oder vermieten. Sie tragen weiter sämtliche mit der Immobilie verbundenen Kosten. Nur bei großen Reparaturen und Instandhaltungen übernimmt der Käufer bereits einen Teil der Kosten.

Haben Sie Fragen dazu?

Diese Grafik skizziert eine ungefähre Aufteilung des bezugsfreien Wertes Ihrer Immobilie.

Faktoren zur Berechnung

Vom Wert der Immobilie wird das Wohnungs- oder Nießbrauchrecht abgezogen.


Die Höhe errechnet sich im Wesentlichen aus der statistischen Lebenserwartung der oder des Wohnberechtigten.


Zieht man vom bezugsfreien Wert der Immobilie den Wert des Wohnrechts ab, erhält man die Höhe des verrentungsfähigen Kapitals – Ihre Immobilienrente.

Beispiel 01

Ein Ehepaar verkauft sein Einfamilienhaus mit einem lebenslangen Nießbrauchrecht. Es verwendet € 300.000 aus der erhaltenen Einmalzahlung für eine lebenslange Rente. Dazu legt es den Betrag in einer sofort beginnenden Rentenversicherung der Allianz AG an. Die garantierte Leistung beträgt monatlich € 944,61. Inklusive einer Überschussbeteiligung erhalten sie derzeit sogar € 1.237,23 pro Monat. Die monatliche Rente wird so lange bezahlt, bis der länger lebende Partner verstorben ist.

Anstelle einer Einmalzahlung in Höhe von € 500.000 entscheidet sich das Ehepaar für eine Einmalzahlung von € 200.000. Die übrigen 300.000 sollen über einen Zeitraum von 10 Jahren als monatliche Renten gezahlt werden. Das Ehepaar erhält eine Rentenzahlung in Höhe von € 2.500, – pro Monat.

Beispiel 02

Steuerliche Betrachtung der lebenslangen Rente

Bei einer bei Vertragsabschluss 71-jährigen rentenberechtigten Person mit einer monatlichen Leibrente von € 1.000 müssten monatlich € 28 an das Finanzamt gezahlt werden.

 

Laut Tabelle liegt ein Ertragsanteil von 14 Prozent vor (14% von € 1.000 = € 140). Dieser Betrag wird mit dem jeweils persönlichen Steuersatz belegt, zum Beispiel 20 Prozent (20% von € 140 = € 28).

Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des RentenberechtigtenErtragsanteil
65 - 6618 %
6717 %
6816 %
69 - 7015 %
7114 %
72 - 7313 %
7412 %
7511 %
76 - 7710 %
78 - 799 %
808 %
81 - 827 %
83 - 846 %
85 - 875 %

Steuerliche Betrachtung der Zeitrente

Bei einer zeitlich begrenzten Rentenzahlung wird Ihre Steuerlast in Abhängigkeit von der vorgesehenen Rentenlaufzeit kalkuliert. Wie sich die Besteuerung genau berechnet, erklären wir Ihnen an einem Beispiel: 

 

Eine 74-jährige Frau erhält nach dem Verkauf ihrer Eigentums-wohnung eine monatliche Zeitrente in Höhe von € 1.500. Diese wurde auf einen Zeitraum von 10 Jahren festgelegt.

Bei einer Laufzeit von 10 Jahren ist laut nebenstehender Tabelle ein Ertragswertanteil von 12 Prozent anzusetzen (12% von € 1.500 = € 180).

 

Da die Frau bei Rentenbeginn unter 75 Jahre ist, erfolgt die Besteuerung in Abhängigkeit von der vorgesehenen Laufzeit. Bei einem persönlichen Steuersatz von zum Beispiel 20 Prozent, müsste sie monatlich € 36 an das Finanzamt zahlen (20% von € 180 = € 36).

 

Wäre die Frau bei Beginn der Zeitrentenzahlung beispielsweise 76 Jahre oder älter, würde die Besteuerung in Abhängigkeit vom Lebensalter erfolgen.

Rentenlaufzeit in JahrenErtragsanteilAlter bei Rentenbeginn
55 %88
67 %83
78 %81
89 %80
910 %78
1012 %75
1113 %74
1214 %72
1315 %71
1416 %69
1516 %69
1618 %67
1718 %67
1819 %65
1920 %64
2021 %63

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Mit Brief & Siegel.
Ute Z
11 September 2022
Wenn man sich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt, dann ist man sehr froh, einen so kompetenten Menschen befragt zu haben. Herr Hoffmann scheute sich auch nicht zu uns nach Brieselang zu kommen. Des Weiteren lag ihm mehr daran, uns gut zu informieren, als sein eigener Vorteil. Dafür vielen Dank.
Ingrid Markgraf
26 Juni 2022
Wir wurden umfassend und kompetent beraten ohne dass wir bedrängt wurden. Alle unsere Fragen wurden ausführlich beantwortet und wir wurden auf die Risiken und Vorteile der unterschiedlichen Modelle hingewiesen. Empfehlenswert.
Janina Sauerwald
8 Juni 2022
Sehr gute Service, reibungslose Abwicklung. Sehr kompetente Firma
Harald Riehle
21 Mai 2022
Die Erstberatung mit Herrn Hoffmann hat uns viele wertvolle Informationen gebracht im Hinblick auf einen eventuellen Verkauf unseres Hauses mit Nießbrauchsrecht. Herr Hoffmann hat uns auch Alternativen aufgezeigt, unabhängig von seinem eigenen Geschäftsinteresse, immer freundlich und professionell. Einfach nur weiter zu empfehlen Berlin im Mai 2022 Harald Riehle
DM
3 April 2022
Sehr angenehme und kompetente Zusammenarbeit. Notwendige Unterlagen und Information professionell zur Verfügung gestellt.
Evgheni Steinbach
29 März 2022
Wir sind sehr mit der Zusammenarbeit mit ANDHOFF Immobilien GmbH zufrieden geblieben. Frau Hoffmann war stets hilfsbereit und freundlich. Sie hat uns professionell durch den ganzen Verkaufsprozess begleitet. Jetzt sind wir (junge Familie) die glücklichen Eigentümer einer schöner Immobilie. Vielen lieben Dank Familie Steinbach
Karin
22 März 2022
Mit der Beratung von Herrn Hoffmann war ich sehr zufrieden. Er war für mich zu jedem Zeitpunkt erreichbar und kümmerte sich rührend um meine Belange. Er war auch zu jeder Zeit persönlich vor Ort, wann immer es nötig war. Eine so gute Zusammenarbeit wünscht man sich auch bei anderen Angelegenheiten. Ich war begeistert und kann nur Herrn Hoffmann weiter empfehlen.
Iris Tentscher
16 Februar 2022
Nachdem wir von verschiedenen Firmen bereits beraten wurden, die unsere persönlichen Fragen und Möglichkeiten zur Verentung nicht genügend beantworten konnten, haben wir uns an Herrn Hoffmann gewandt. Und das war ein echter Glücksfall für uns! Herr Hoffmann hat uns sehr kompetent und professionell beraten, konnte all unsere Fragen klären und übte keinen Druck aus. Er war stets ansprechbar, nahm sich genügend Zeit und hat uns bis zum Notartermin fachkundig begleitet. Somit sind wir zu einem guten Ergebnis gekommen. Wir können Andreas Hoffmann mit gutem Gewissen nur weiter empfehlen.
Tolga Özkulluk
9 Februar 2022
Nun ist es bereits schon über ein Jahr her, dass wir mit großer Hilfe und Beratung von Frau Hoffmann unsere erste Immobilie erwerben konnten. Ohne ihre Geduld und Feinfühligkeit wären wir selber noch immer keine Eigentümer. Wir konnten sie bei jeder Frage anrufen und hatten sofort eine Antwort parat. Auch mit dem Verkäufer habe ich weiterhin Kontakt und er schwärmt auch bis heute von der Tatkräftigen Unterstützung seitens Frau Hoffmann. Und auch ein Jahr nach dem Kauf hat uns Frau Hoffmann nicht vergessen und wir hatten zu Weihnachten eine Handgeschriebene Weihnachtskarte im Briefkasten. Wir haben uns sehr darüber gefreut. Dank Frau Hoffmann hatten wir zu jederzeit während des Kaufes das Gefühl , dass Frau Hoffmann jemand aus unserer Familie ist und uns immer zur Seite steht. Ich kann ihr nicht genug danken und hoffe, dass wir in Zukunft wieder mit ihr zusammenarbeiten können. TOP SERVICE, TOP QUALITÄT!!!!!
Robin Harnoth
1 Februar 2022
Wir haben 2021 das erste Mal eine Immobilie mit Nießbrauchrecht über die Andhoff Immobilien GmbH gekauft. Es hat uns viel Sicherheit gegeben, dass Frau Hoffmann immer schnell erreichbar war, da diese Art der Nutzung für uns ein völlig neues Terrain war. An der Beratung ist uns besonders positiv aufgefallen, dass sie sehr persönlich und vor allem transparent war. So hatten wir das Gefühl, dass immer das bestmögliche Ergebnis für beide Parteien, also Verkäufer und Käufer, im Vordergrund stand. Zudem wurde auf unsere individuellen Anliegen professionell eingegangen. Um es einfach auszudrücken: wir würden wieder über die Andhoff Immobilien GmbH kaufen und haben es bereits Freunden empfohlen. Wer die Zeit hat und ein Objekt als Altersvorsorge oder für die eigenen Kinder sucht ist mit diesem Modell gut beraten.