Immobilienrente - Ihr finanzielles Plus im Ruhestand
- Zeitrente – zeitlich begrenzt möglich
- Leibrente – lebenslang möglich
Immobilienrente
- zeitlich begrenzt möglich
- lebenslang möglich
Unabhängige Beratung für Senioren zur Immobilienverrentung in Berlin, Potsdam und Berliner Umland.
Was ist eine Immobilienrente?
Sie möchten im Alter Ihre Rente aufstocken und besitzen eine Immobilie? Dann könnte die Verrentung Ihrer Immobilie eine interessante Option darstellen.
So können Sie den Wert Ihrer Immobilie für Ihre Zwecke nutzen und wohnen sicher weiter in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung.
Für eine Immobilienrente verkaufen Sie Ihre Immobilie. Sie erhalten ein lebenslanges Wohnungsrecht oder Nießbrauchrecht. Außerdem erhalten Sie eine Einmalzahlung, eine Rentenzahlung oder eine Kombination aus monatlicher Rentenzahlung und Einmalzahlung.
Bei den Rentenzahlungen können Sie zwischen zwei Modellen wählen:
– die Zeitrente: einer zeitlich befristeten Rente,
– die Leibrente: einer lebenslangen Rente.
Immobilienrentenverträge können sowohl für eine Person als auch für mehrere Personen – sogenannte verbundene Leben – abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister oder andere Personen handelt.
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Leibrente: Lebenslange Immobilienrente
Die lebenslange Immobilienrente – auch bekannt als Leibrente – kann entweder mit einer Versicherung oder einem privaten Käufer vereinbart werden. Sie können in Ihrer Immobilie lebenslang wohnen bleiben und erhalten eine lebenslange Rente. Die Rente wird in der Regel monatlich vorschüssig ausgezahlt.

Zeitrente: zeitlich befristete Immobilienrente
Bei der Zeitrente wird mit dem Käufer eine Ratenzahlung des Kaufpreises oder eines Teils des Kaufpreises vereinbart. Dabei wird die Einmalzahlung aufgesplittet und über den vereinbarten Zeitraum in gleichbleibenden, monatlichen Raten ausgezahlt. Typische Zeiträume liegen hier bei 5, 10 oder 15 Jahren.
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Die Vorteile der Immobilienrente – Ihre Sicherheiten
Notarielle, erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch
Das Wohnungs- oder Nießbrauchrecht sowie Ihr Recht auf Rentenzahlung werden durch einen notariellen Kaufvertrag und zusätzlich im ersten Rang des Grundbuches abgesichert. Durch diese sogenannte dingliche Sicherung bleiben Ihre Rechte selbst bei einer eventuellen Insolvenz des Erwerbers sichergestellt.
Sie entscheiden über Ihr Wohnrecht
Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Wohnungs- oder Nießbrauchrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden. Es besteht die Möglichkeit für den Fall eines späteren Auszugs eine Ablösezahlung zu vereinbaren. Sie erhalten ein lebenslanges Wohnungs- oder Nießbrauchrecht über das in jedem Falle Sie selbst entscheiden!
Erbregelung: Für alle Fälle vorgesorgt
Im Falle eines unerwartet frühen Ablebens wird bei der Zeitrente der noch ausstehende Betrag bis zum Ende der Laufzeit an einen Begünstigten Ihrer Wahl weiter ausgezahlt.
Risikoverteilung auf beiden Seiten
Bei einer lebenslangen Rentenzahlung tragen Sie als Rentenempfänger das wirtschaftliche Risiko des frühen Ablebens und der Rentengeber das Langlebigkeitsrisiko. Daher entfällt bei einer lebenslangen Rente (der sog. Leibrente) der Vererbungsanspruch.
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Sie bleiben in Ihrer Immobilie wohnen - Ihr lebenslanges Recht
Ihr Recht auf ein lebenslanges Wohnen in Ihrer Immobilie kann entweder mit einem Nießbrauchrecht oder Wohnungsrecht gesichert werden.
Beide Rechte gelten ein Leben lang und werden ins Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen. Die Wohnrechte sind an eine oder mehrere Personen gebunden und können nicht weitervererbt oder an Dritte übertragen werden.

Was ist Wohnungsrecht?
Mit einem Wohnungsrecht erhalten Sie das alleinige Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie. Sie können, solange Sie leben, Ihre Immobilie weiter bewohnen und Ihre Familie oder Personen für Ihre Pflege beherbergen. Eine Vermietung der Immobilie ist in der Regel nicht möglich.
Das Wohnungsrecht wird im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen. Damit sind Sie auch im Falle eines Weiterverkaufs der Immobilie oder einer Insolvenz des Käufers abgesichert. Für die Nebenkosten und Schönheitsreparaturen sind Sie selbst verantwortlich. Alle größeren Reparaturen und Instandhaltungen wie Dachreparaturen oder ein Austausch der Heizung werden vom Käufer getragen.

Was ist ein Nießbrauchrecht?
Mit einem Nießbrauchrecht bleiben Sie auf Lebenszeit die wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer Immobilie. Sie können Ihr Haus oder Ihre Wohnung weiterhin selbst bewohnen oder vermieten. Sie tragen weiter sämtliche mit der Immobilie verbundenen Kosten. Nur bei großen Reparaturen und Instandhaltungen übernimmt der Käufer bereits einen Teil der Kosten.
Haben Sie Fragen dazu?

Diese Grafik skizziert eine ungefähre Aufteilung des bezugsfreien Wertes Ihrer Immobilie.
Faktoren zur Berechnung
Vom Wert der Immobilie wird das Wohnungs- oder Nießbrauchrecht abgezogen.
Die Höhe errechnet sich im Wesentlichen aus der statistischen Lebenserwartung der oder des Wohnberechtigten.
Zieht man vom bezugsfreien Wert der Immobilie den Wert des Wohnrechts ab, erhält man die Höhe des verrentungsfähigen Kapitals – Ihre Immobilienrente.
Beispiel 01

- Ehepaar
- sie 70 Jahre, er 75 Jahre
- 5-Zimmer-Wohnung
- Berlin-Charlottenburg
- Erben ohne wirtschaftliches Interesse
Ein Ehepaar verkauft sein Einfamilienhaus mit einem lebenslangen Nießbrauchrecht. Es verwendet € 300.000 aus der erhaltenen Einmalzahlung für eine lebenslange Rente. Dazu legt es den Betrag in einer sofort beginnenden Rentenversicherung der Allianz AG an. Die garantierte Leistung beträgt monatlich € 944,61. Inklusive einer Überschussbeteiligung erhalten sie derzeit sogar € 1.237,23 pro Monat. Die monatliche Rente wird so lange bezahlt, bis der länger lebende Partner verstorben ist.
- Ehepaar
- beide 75 Jahre
- Einfamilienhaus
- Berlin-Zehlendorf
- Verkehrswert: € 1.100.000
- keine Erben
Anstelle einer Einmalzahlung in Höhe von € 500.000 entscheidet sich das Ehepaar für eine Einmalzahlung von € 200.000. Die übrigen € 300.000 sollen über einen Zeitraum von 10 Jahren als monatliche Renten gezahlt werden. Das Ehepaar erhält eine Rentenzahlung in Höhe von € 2.500, – pro Monat.
Beispiel 02

Steuerliche Betrachtung der lebenslangen Rente
Bei einer bei Vertragsabschluss 71-jährigen rentenberechtigten Person mit einer monatlichen Leibrente von € 1.000 müssten monatlich € 28 an das Finanzamt gezahlt werden.
Laut Tabelle liegt ein Ertragsanteil von 14 Prozent vor (14% von € 1.000 = € 140). Dieser Betrag wird mit dem jeweils persönlichen Steuersatz belegt, zum Beispiel 20 Prozent (20% von € 140 = € 28).
Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten | Ertragsanteil |
---|---|
65 - 66 | 18 % |
67 | 17 % |
68 | 16 % |
69 - 70 | 15 % |
71 | 14 % |
72 - 73 | 13 % |
74 | 12 % |
75 | 11 % |
76 - 77 | 10 % |
78 - 79 | 9 % |
80 | 8 % |
81 - 82 | 7 % |
83 - 84 | 6 % |
85 - 87 | 5 % |
Steuerliche Betrachtung der Zeitrente
Bei einer zeitlich begrenzten Rentenzahlung wird Ihre Steuerlast in Abhängigkeit von der vorgesehenen Rentenlaufzeit kalkuliert. Wie sich die Besteuerung genau berechnet, erklären wir Ihnen an einem Beispiel:
Eine 74-jährige Frau erhält nach dem Verkauf ihrer Eigentums-wohnung eine monatliche Zeitrente in Höhe von € 1.500. Diese wurde auf einen Zeitraum von 10 Jahren festgelegt.
Bei einer Laufzeit von 10 Jahren ist laut nebenstehender Tabelle ein Ertragswertanteil von 12 Prozent anzusetzen (12% von € 1.500 = € 180).
Da die Frau bei Rentenbeginn unter 75 Jahre ist, erfolgt die Besteuerung in Abhängigkeit von der vorgesehenen Laufzeit. Bei einem persönlichen Steuersatz von zum Beispiel 20 Prozent, müsste sie monatlich € 36 an das Finanzamt zahlen (20% von € 180 = € 36).
Wäre die Frau bei Beginn der Zeitrentenzahlung beispielsweise 76 Jahre oder älter, würde die Besteuerung in Abhängigkeit vom Lebensalter erfolgen.
Rentenlaufzeit in Jahren | Ertragsanteil | Alter bei Rentenbeginn |
---|---|---|
5 | 5 % | 88 |
6 | 7 % | 83 |
7 | 8 % | 81 |
8 | 9 % | 80 |
9 | 10 % | 78 |
10 | 12 % | 75 |
11 | 13 % | 74 |
12 | 14 % | 72 |
13 | 15 % | 71 |
14 | 16 % | 69 |
15 | 16 % | 69 |
16 | 18 % | 67 |
17 | 18 % | 67 |
18 | 19 % | 65 |
19 | 20 % | 64 |
20 | 21 % | 63 |
Vor- & Nachteile
- anstelle eines hohen Einmalbetrags erhalten Sie regelmäßige monatliche Rentenzahlungen
- anstelle eines hohen Einmalbetrags erhalten Sie regelmäßige monatliche Rentenzahlungen
- Ihre Rechte und Rentenzahlungen werden im Grundbuch erstrangig für Sie abgesichert
- ev. Steuern auf die Rentenzahlungen
- Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse können sich marginal erhöhen

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