Verkauf mit Einmalzahlung & Nießbrauchrecht

  • Vermietung möglich
  • Auch für gewerblich genutzte Immobilien
  • Schon ab 63 Jahren

Verkauf mit Einmalzahlung & Nießbrauchrecht

Mit dem Nießbrauchrecht bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie, solange Sie leben. Ihr lebenslanges Nießbrauchrecht wird erstrangig im Grundbuch eingetragen. Das heißt, Sie können jeglichen Nutzen aus der Immobilie ziehen, sie beispielsweise selbst bewohnen oder vermieten. Als wirtschaftlicher Eigentümer können Sie über die Nutzung der Immobilie frei entscheiden, obwohl der Käufer im Grundbuch bereits als juristischer Eigentümer eingetragen ist. Bei einem Verkauf mit Nießbrauch­recht tragen Sie wie bisher sämtliche Kosten der Immobilie. Dies beinhaltet die Kosten für Instandhaltung, Betrieb und Versicherung. Außergewöhnliche Reparatur- und Instandhaltungskosten über € 10.000 pro Einzelmaßnahme hinaus, werden bereits vom Käufer getragen. Beträgt beispielsweise die Rechnung einer Dachreparatur € 24.500 müssen Sie € 10.000  bezahlen. Die restlichen € 14.500 trägt der Käufer Ihrer Immobilie. Das Nießbrauchrecht wird in der Regel lebenslang vereinbart. In Einzelfällen wird auch eine befristete Zeitspanne von beispielsweise 5 oder 10 Jahren gewählt. Der Kaufpreis kann als Einmalzahlung oder als eine Kombination aus einer Einmalzahlung und monatlichen Zahlungen erfolgen.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele zum Thema Verkauf mit Nießbrauchrecht finden Sie in unserem aktuellen Ratgeberpaket:

Seite: 20 – 25

Rubrik

B

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Ihre Sicherheiten

Ihr Recht

Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. Damit ist abgesichert, dass ausschließlich Sie Nutzen aus Ihrer Immobilie ziehen.

Auch vermieten ist möglich

Sollten Sie die Immobilie einmal nicht mehr selbst nutzen wollen, stehen Ihnen die Erträge aus der Vermietung zu.

Mietfreies Wohnen

Solange Sie leben, können Sie weiterhin mietfrei in Ihrer Immobilie wohnen.

Nichts geht ohne Sie

Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Nießbrauchrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden.

Schutz vor hohen Handwerkerrechnungen

Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen ab € 10.000 pro Einzelmaß­nahme werden vom Käufer getragen.

Der Notar sichert Sie ab

Das Nießbrauchrecht wird im Notarvertrag festgeschrieben und zusätzlich erstrangig im Grundbuch gesichert.

Ein Beispiel für die Immobilienrente im Video

Und wie funktioniert so eine Immobilienverrentung?

Die Immobilienverrentung ist prinzipiell mit dem regulären Verkauf einer Immobilie vergleichbar. Der Unterschied ist, dass Sie nach einem Verkauf Ihr Haus oder Ihre Wohnung bis an Ihr Lebensende weiter frei nutzen können. Zur Berechnung der Auszahlungshöhe wird der Wert der Immobilie in zwei Wert-Bausteine aufgeteilt: Zum einen das lebenslange und verbindliche Recht, die Immobilie zu bewohnen oder zu nutzen. Zum anderen das Kapital, das Ihnen bei der Immobilienverrentung ausgezahlt wird und über das sie frei verfügen können.

Sie gelangen somit an einen großen Teil des in Ihrer Immobilie gebundenen Kapitals, ohne dass Sie ausziehen müssen.

Wert-Baustein

Lebenslanges Recht der Immobiliennutzung

Wert-Baustein

Sofort auszahlbares Kapital (Einmalzahlung oder Rente)

Beispiel 01

Ehepaar
Beide 83 Jahre alt
Einfamilienhaus
Berlin-Lichterfelde
Keine Erben

Der Verkehrswert der Immobilie liegt bei € 1.500.000. Das Ehepaar erhält ein lebenslanges Nießbrauchrecht im Wert von € 500.000 sowie eine Einmalzahlung in Höhe von € 1.000.000.

Beispiel 02

Frau, verwitwet
70 Jahre alt
Eigentumswohnung
Potsdam
Erben ohne Wohninteresse

Der Verkehrswert der Immobilie liegt bei € 890.000. Neben dem Nießbrauchrecht im Wert von € 490.000 erhält die Frau eine Einmalzahlung in Höhe von € 400.000.

Voraussetzungen

Sie wollen, wenn möglich, bis zu Ihrem Lebensende oder für einen befristeten Zeitraum frei über die Nutzung – ob gewerblich, Vermietung oder Selbstnutzung – Ihrer Immobilie entscheiden.

Sie sind mindestens 63 Jahre alt.

Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Berlin, Potsdam oder im Berliner Umland.

Ihre Immobilie hat einen Marktwert von mindestens € 250.000.

Eventuell noch vorhandene, mit der Immobilie gesicherte Schulden werden durch die Kaufpreiszahlung abgelöst.

Steuerliche Betrachtung

Für den Immobilienverkauf mit einem Nießbrauchrecht und einer Einmalzahlung gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Das lebenslange Nießbrauchrecht bleibt für die Verkäufer in der Regel steuerfrei. Um sich bestmöglich abzusichern und da die Höhe der jeweiligen Steuer immer von den persönlichen Gegebenheiten abhängig ist, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.

Die Vorteile

bereits ab einem Alter von 63 Jahren möglich

Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie

Sie können frei über die Nutzung Ihrer Immobilie entscheiden

eine spätere Vermietung Ihrer Immobilie ist möglich

auch für gewerbliche und vermietete Immobilien möglich

erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch

hohe Auszahlungen

lebenslanges Nießbrauchrecht für Sie und Ihren Partner

Zu berücksichtigen

provisionspflichtiger Verkauf

Sie tragen weiterhin im Wesentlichen alle Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen

es muss ein privater Käufer beziehungsweise Kapitalanleger für Ihre Immobilie gefunden werden

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