Verkauf mit Einmalzahlung & Nießbrauchrecht
- Vermietung möglich
- auch für gewerblich genutzte Immobilien
- ab 63 Jahren
Verkauf mit Einmalzahlung & Nießbrauchrecht
- Vermietung möglich
- auch für gewerblich genutzte Immobilien
- ab 63 Jahren
Unabhängige Beratung für Senioren zur Immobilienverrentung in Berlin, Potsdam und Berliner Umland.
Was bedeutet Nießbrauchrecht?
Ein Nießbrauchrecht bedeutet, dass Sie trotz des Verkaufs Ihrer Immobilie, solange Sie leben, wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben. Sie erhalten nach Kaufvertragsunterzeichnung eine Einmalzahlung, über die Sie frei verfügen können. Ihr Nießbrauchrecht wird erstrangig im Grundbuch gesichert. Bei einer Vermietung der Immobilie stehen Ihnen die Erträge zu.

Mit dem Nießbrauchrecht bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie, solange Sie leben. Ihr lebenslanges Nießbrauchrecht wird erstrangig im Grundbuch eingetragen. Das heißt, Sie können jeglichen Nutzen aus der Immobilie ziehen, sie beispielsweise selbst bewohnen oder vermieten. Als wirtschaftlicher Eigentümer können Sie über die Nutzung der Immobilie frei entscheiden, obwohl der Käufer im Grundbuch bereits als juristischer Eigentümer eingetragen ist. Bei einem Verkauf mit Nießbrauchrecht tragen Sie wie bisher sämtliche Kosten der Immobilie. Dies beinhaltet die Kosten für Instandhaltung, Betrieb und Versicherung. Außergewöhnliche Reparatur- und Instandhaltungskosten über € 10.000 pro Einzelmaßnahme hinaus, werden bereits vom Käufer getragen. Beträgt beispielsweise die Rechnung einer Dachreparatur € 24.500 müssen Sie € 10.000 bezahlen. Die restlichen € 14.500 trägt der Käufer Ihrer Immobilie. Das Nießbrauchrecht wird in der Regel lebenslang vereinbart. In Einzelfällen wird auch eine befristete Zeitspanne von beispielsweise 5 oder 10 Jahren gewählt. Der Kaufpreis kann als Einmalzahlung oder als eine Kombination aus einer Einmalzahlung und monatlichen Zahlungen erfolgen.
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Ihre Sicherheiten
Ihr Recht
Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. Damit ist abgesichert, dass ausschließlich Sie Nutzen aus Ihrer Immobilie ziehen.
Mietfreies Wohnen
Solange Sie leben, können Sie weiterhin mietfrei in Ihrer Immobilie wohnen.
Schutz vor hohen Handwerkerrechnungen
Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen ab € 10.000 pro Einzelmaßnahme werden vom Käufer getragen.
Auch vermieten ist möglich
Sollten Sie die Immobilie einmal nicht mehr selbst nutzen wollen, stehen Ihnen die Erträge aus der Vermietung zu.
Nichts geht ohne Sie
Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Nießbrauchrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden.
Der Notar sichert Sie ab
Das Nießbrauchrecht wird im Notarvertrag festgeschrieben und zusätzlich erstrangig im Grundbuch gesichert.

Diese Grafik skizziert eine ungefähre Aufteilung des bezugsfreien Wertes Ihrer Immobilie.
Faktoren zur Berechnung
Unter Berücksichtigung folgender Faktoren berechnen wir für Sie – transparent und einfach nachvollziehbar – die Höhe der für Ihren Immobilienverkauf realisierbaren Einmalzahlung.
aktueller bezugsfreier Wert der Immobilie (Verkehrswert)
Lage, Ausstattung sowie der Zustand des Gebäudes
statistische Lebenserwartung der oder des Nießbrauchberechtigten zur Ermittlung des Nießbrauchwerts
Auf Basis Ihrer statistischen Lebenserwartung in Jahren wird der Wert Ihres Nießbrauchrechts ermittelt.
Vollendetes Alter | Ø Lebenserwartung für Männer in Jahren | Ø Lebenserwartung für Frauen in Jahren |
---|---|---|
63 Jahre | 19,32 | 22,78 |
64 Jahre | 18,57 | 21,93 |
65 Jahre | 17,83 | 21,09 |
66 Jahre | 17,11 | 20,26 |
67 Jahre | 16,4 | 19,43 |
68 Jahre | 15,7 | 18,62 |
69 Jahre | 15,01 | 17,81 |
70 Jahre | 14,33 | 17,01 |
71 Jahre | 13,66 | 16,22 |
72 Jahre | 13,00 | 15,44 |
73 Jahre | 12,35 | 14,68 |
74 Jahre | 11,70 | 13,92 |
75 Jahre | 11,07 | 13,17 |
76 Jahre | 10,45 | 12,44 |
77 Jahre | 9,84 | 11,71 |
78 Jahre | 9,25 | 11,00 |
79 Jahre | 8,66 | 10,29 |
80 Jahre | 8,09 | 9,61 |
81 Jahre | 7,53 | 8,95 |
82 Jahre | 7,00 | 8,30 |
83 Jahre | 6,49 | 7,68 |
84 Jahre | 6,00 | 7,10 |
85 Jahre | 5,54 | 7,54 |
86 Jahre | 5,11 | 6,02 |
87 Jahre | 4,71 | 5,54 |
88 Jahre | 4,33 | 5,08 |
89 Jahre | 3,99 | 4,66 |
90 Jahre | 3,67 | 4,28 |
91 Jahre | 3,39 | 3,93 |
92 Jahre | 3,13 | 3,61 |
93 Jahre | 2,90 | 3,33 |
94 Jahre | 2,69 | 3,07 |
95 Jahre | 2,5 | 2,84 |
96 Jahre | 2,33 | 2,63 |
97 Jahre | 2,19 | 2,45 |
98 Jahre | 2,05 | 2,30 |
99 Jahre | 1,93 | 2,17 |
100 Jahre | 1,82 | 2,03 |
Beispiel 01

- Ehepaar
- beide 83 Jahre
- Einfamilienhaus
- Berlin-Lichterfelde
- Verkehrswert: € 1.500.000
- keine Erben
Das Ehepaar erhält ein lebenslanges Nießbrauchrecht im Wert von € 500.000 sowie eine Einmalzahlung in Höhe von € 1.000.000.
- Frau, verwitwet
- 70 Jahre
- Eigentumswohnung
- Portdam
- Verkehrswert: € 890.000
- Erben ohne Wohninteresse
Neben dem Nießbrauchrecht im Wert von € 490.000 erhält die Frau eine Einmalzahlung in Höhe von € 400.000.
Beispiel 02

Voraussetzungen
- Sie wollen, wenn möglich, bis zu Ihrem Lebensende oder für einen befristeten Zeitraum frei über die Nutzung – ob gewerblich, Vermietung oder Selbstnutzung – Ihrer Immobilie entscheiden.
- Sie sind mindestens 63 Jahre alt.
- Sie sind Eigentümer einer Immobilie in Berlin, Potsdam oder im Berliner Umland.
- Ihre Immobilie hat einen Marktwert von mindestens € 250.000.
Eventuell noch vorhandene, mit der Immobilie gesicherte Schulden werden durch die Kaufpreiszahlung abgelöst.

Steuerliche Betrachtung
Für den Immobilienverkauf mit einem Nießbrauchrecht und einer Einmalzahlung gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung: Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Das lebenslange Nießbrauchrecht bleibt für die Verkäufer in der Regel steuerfrei. Um sich bestmöglich abzusichern und da die Höhe der jeweiligen Steuer immer von den persönlichen Gegebenheiten abhängig ist, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.
Was passiert bei Auszug?
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht mehr nutzen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen abzüglich der Kosten für Reparaturen und Instandhaltung beziehungsweise bei Wohnungen abzüglich der nicht umlegbaren Bestandteile des Hausgelds zu vereinnahmen. Alternativ kann mit dem Erwerber über eine Ablösezahlung gegen Löschung des Nießbrauchrechts oder der Ausübung eines Vormietrechts gesprochen werden.
Vor- & Nachteile
- bereits ab einem Alter von 63 Jahren möglich
- Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie
- Sie können frei über die Nutzung Ihrer Immobilie entscheiden
- eine spätere Vermietung Ihrer Immobilie ist möglich
- auch für gewerbliche und vermietete Immobilien möglich
- erstrangige Absicherung Ihrer Rechte im Grundbuch
- hohe Auszahlungen
- lebenslanges Nießbrauchrecht für Sie und Ihren Partner
- provisionspflichtiger Verkauf
- Sie tragen weiterhin im Wesentlichen alle Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen
- es muss ein privater Käufer beziehungsweise Kapitalanleger für Ihre Immobilie gefunden werden
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