Umkehrhypothek

  • Keine laufenden Zins- & Tilgungszahlungen
  • Eine Haftung besteht nur mit der Immobilie

Umkehrhypothek

Bei einer Umkehrhypothek bleiben Sie Eigentümer Ihrer Immobilie und nutzen diese als Kreditsicherheit. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Zahlung oder als eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Zahlung. Die Basis der Umkehr­hypothek ist ein Kreditvertrag. Zins und Tilgung werden gestundet.

Die Höhe der möglichen Auszahlung hängt vom Wert Ihrer Immobilie und Ihrem Alter ab. Grundsätzlich gilt: Je älter Sie zu Vertragsbeginn sind, desto höher fällt Ihr maximal möglicher Auszahlungsbetrag aus. Die gesamte Kreditsumme, inklusive der saldierten Zinsen, wird erst nach Ihrem Ableben, bei Auszug oder bei Verkauf Ihrer Immobilie fällig. Das bedeutet, Sie zahlen weder Zinsen noch Tilgungen, solange Sie Ihr Eigenheim bewohnen. Durch die regelmäßige Entnahme von monatlichen Rentenzahlungen steigt die Kreditsumme nur langsam an. Im Hintergrund laufen der Kreditbetrag und die Zinsen auf, bis die Ablösung erfolgt. Der Anbieter schreibt die Zinsen für 5 Jahre fest. Danach wird die Höhe des Zinses jeweils für weitere 5 Jahre, je nach Marktlage, angepasst. 

Stand März 2024 beträgt der Zins etwa 8,95%.

Bei einer Umkehrhypothek haftet einzig und allein Ihre Immobilie für die Kreditschulden. Sie und Ihre Erben sind von allen finanziellen Verpflichtungen frei­gestellt. Als Kreditsicherheit für die finanzierende Bank wird eine erstrangige Grundschuld auf Ihre Immobilie im Grundbuch eingetragen. Die Kosten für die Grund­schuldbestellung und die Vertrags­vermittlung müssen von Ihnen im Voraus getragen werden. Im Bedarfsfall können Sie dafür die Einmalzahlung verwenden.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele zum Thema Umkehrhypothek finden Sie in unserem aktuellen Ratgeberpaket:

Seite: 40 – 43

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Die Vorteile der Umkehrhypothek

Mehr Liquidität

Durch die Umkehrhypothek erhalten Sie für einen fest definierten Zeitraum eine monatliche Zusatzrente, auf Wunsch auch in Kombination mit einer Einmalzahlung.

Geringe Belastungen

Laufende Zinsen und Tilgungen werden erst bei Auszug oder im Erbfall fällig.

Eigentum

Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie und tragen weiter sämtliche mit der Immobilie verbundene Kosten.

Haftung

Bei einer Umkehrhypothek haftet einzig und allein Ihre Immobilie für die Kreditschulden. Sie und Ihre Erben sind von allen finanziellen Verpflichtungen freigestellt.

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Beispiel 01

Ehepaar
Beide 75 Jahre alt
Doppelhaushälfte
Berlin-Lichtenfelde
Erben mit Wohninteresse

Damit das Ehepaar die Immobilie weiterhin bewohnen und auch seinen Erben, wenn auch verschuldet, etwas hinterlassen kann, entscheidet es sich für die Umkehrhypothek. Sie vereinbaren eine Rentenlaufzeit von 15 Jahren und erhalten bis zu ihrem 90. Lebensjahr eine monatliche Zusatzrente von € 1.500. Der Beleihungswert laut Gutachten liegt bei € 650.000.

Beispiel 02

Mann
80 Jahre
Eigentumswohnung
Berlin-Grunewald
Erben ohne Wohninteresse

Da der Besitzer die Immobilie, wenn auch hoch verschuldet, an seinen Enkel vererben möchte, schließt er eine Umkehrhypothek mit einer Laufzeit von 15 Jahren ab. Bis zu seinem 95. Lebensjahr erhält er eine monatliche Zusatzrente von € 2.000. Der Verkehrswert der Immobilie liegt bei € 500.000.

Voraussetzungen

Für Sie steht im Vordergrund: Sie wollen Eigentümer der Immobilie bleiben und sich die Option offen halten, Ihr Heim, wenn auch verschuldet, später an Ihre Erben übertragen zu können.

Ihre Immobilie wird von Ihnen mindestens zu 50% selbst genutzt.

Die Immobilie befindet sich in Berlin, Potsdam oder im Berliner Umland.

Ihre Immobilie hat einen aktuellen Marktwert von mindestens € 300.000.

Der Bodenrichtwert Ihres Grundstücks liegt bei mindestens € 300.

Sie sind mindestens 65 Jahre, besser 70 Jahre alt.

Ihre Immobilie ist lastenfrei beziehungsweise es besteht die Möglichkeit, eventuelle noch bestehende Darlehens­verbindlichkeiten mit dem Auszahlungsbetrag abzulösen. Hierbei müsste die Bereitschaft Ihrer Bank für eine vorzeitige Ablösung des Darlehens im Voraus geklärt werden.

Ihre Immobilie ist nicht denkmal­geschützt und es bestehen keine eingetragenen Rechte Dritter, zum Beispiel Wohnungs- oder Nießbrauchrecht.

Steuerliche Betrachtung

Da es sich bei der Umkehrhypothek um eine reine Kreditzahlung handelt, zahlen Sie dafür keine Steuern.

Die Vorteile

Sie bleiben weiterhin Eigentümer und Ihre Erben können ggfs. aus einer eventuell positiven Wertentwicklung Ihrer Immobilie finanziellen Nutzen ziehen.

Zu berücksichtigen

Nachteilhaft ist, dass die Höhe des für Sie verfügbaren Kapitals deutlich geringer ist als bei den Verrentungsmodellen A, B, D und E.

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