Umkehrhypothek

Umkehrhypothek

Unabhängige Beratung für Senioren zur Immobilienverrentung in Berlin, Potsdam und Berliner Umland.

Was ist eine Umkehrhypothek?

Bei einer Umkehrhypothek bleiben Sie Eigentümer Ihrer Immobilie und nutzen diese als Kreditsicherheit. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Zahlung oder als eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Zahlung. Die Basis der Umkehr­hypothek ist ein Kreditvertrag. Zins und Tilgung werden gestundet.

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Die Höhe der möglichen Auszahlung hängt vom Wert Ihrer Immobilie und Ihrem Alter ab. Grundsätzlich gilt: Je älter Sie zu Vertragsbeginn sind, desto höher fällt Ihr maximal möglicher Auszahlungsbetrag aus. Die gesamte Kreditsumme, inklusive der saldierten Zinsen, wird erst nach Ihrem Ableben, bei Auszug oder bei Verkauf Ihrer Immobilie fällig. Das bedeutet, Sie zahlen weder Zinsen noch Tilgungen, solange Sie Ihr Eigenheim bewohnen. Durch die regelmäßige Entnahme von monatlichen Rentenzahlungen steigt die Kreditsumme nur langsam an. Im Hintergrund laufen der Kreditbetrag und die Zinsen auf, bis die Ablösung erfolgt. Der Anbieter schreibt die Zinsen für 5 Jahre fest. Danach wird die Höhe des Zinses jeweils für weitere 5 Jahre, je nach Marktlage, angepasst. 

 

Stand August 2022 beträgt der Zins 4,95%.

 

Bei einer Umkehrhypothek haftet einzig und allein Ihre Immobilie für die Kreditschulden. Sie und Ihre Erben sind von allen finanziellen Verpflichtungen frei­gestellt. Als Kreditsicherheit für die finanzierende Bank wird eine erstrangige Grundschuld auf Ihre Immobilie im Grundbuch eingetragen. Die Kosten für die Grund­schuldbestellung und die Vertrags­vermittlung müssen von Ihnen im Voraus getragen werden. Im Bedarfsfall können Sie dafür die Einmalzahlung verwenden.

Ihre Sicherheiten

Mehr Liquidität

Durch die Umkehrhypothek erhalten Sie für einen fest definierten Zeitraum eine monatliche Zusatzrente, auf Wunsch auch in Kombination mit einer Einmalzahlung.

Geringe Belastungen

Laufende Zinsen und Tilgungen werden erst bei Auszug oder im Erbfall fällig.

Eigentum

Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie und tragen weiter sämtliche mit der Immobilie verbundene Kosten.

Haftung

Bei einer Umkehrhypothek haftet einzig und allein Ihre Immobilie für die Kreditschulden. Sie und Ihre Erben sind von allen finanziellen Verpflichtungen freigestellt. 

Diese Grafik skizziert eine ungefähre Aufteilung des Wertes Ihrer Immobilie.

Faktoren zur Berechnung

Folgende Faktoren fließen in die Berechnung ein:

1

aktueller Beleihungswert, dieser entspricht dem Verkehrswert Ihrer Immobilie, gemindert um einen Sicherheitsabschlag

2

Alter und Geschlecht des Kreditnehmers oder der Kreditnehmer für die Bestimmung der statistischen Lebenserwartung

Beispiel 01

Damit das Ehepaar die Immobilie weiterhin bewohnen und auch seinen Erben, wenn auch verschuldet, etwas hinterlassen kann, entscheidet es sich für die Umkehrhypothek. Sie vereinbaren eine Rentenlaufzeit von 15 Jahren und erhalten bis zu ihrem 90. Lebensjahr eine monatliche Zusatzrente von € 1.500.

Da der Besitzer die Immobilie, wenn auch hoch verschuldet, an seinen Enkel vererben möchte, schließt er eine Umkehrhypothek mit einer Laufzeit von 15 Jahren ab. Bis zu seinem 95. Lebensjahr erhält er eine monatliche Zusatzrente von € 2.000.

Beispiel 02

Voraussetzungen

Steuerliche Betrachtung

Da es sich bei der Umkehrhypothek um eine reine Kreditzahlung handelt, zahlen Sie dafür keine Steuern.

Was passiert bei Auszug?

Erst nach Ihrem Auszug tritt die Fälligkeit der Kredit­summe, inklusive der saldierten Zinsen, ein.

Vor- & Nachteile

Kontakt

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