Verkauf innerhalb der Familie

Verkauf innerhalb der Familie

Unabhängige Beratung für Senioren zur Immobilienverrentung in Berlin, Potsdam und Berliner Umland.

Was bedeutet der Verkauf innerhalb der Familie für Sie?

Die grundsätzliche Herangehensweise ähnelt den Modellen A, B oder E, jedoch mit dem Unterschied, dass Sie hier Familienmitglieder oder Freunde als Vertragspartner wählen und somit Ihre Immobilie später nicht in fremde Hände geben.

Informieren Sie sich mit unserem kostenlosen Ratgeber-Paket inklusive Berechnungsbeispielen.

Bevor Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie an einen privaten oder institutio­nellen Kapitalanleger zu veräußern, lohnt sich die Überlegung, ob Sie Ihre Immobilie nicht lieber Ihren Angehörigen oder Freunden überlassen möchten. Auf diese Weise bliebe das Immobilien­vermögen im Kreise von Familie oder Freunden und Sie könnten trotzdem an Liquidität gelangen. Ihre Lieben bekommen dadurch die Möglichkeit, die Immobilie später einmal selbst zu bewohnen, an Kinder weiter­zugeben oder sie für die eigene Altersvorsorge zu nutzen.

 

Gegebenenfalls können Sie Ihren Lieben die Immobilie zu einem geringeren Preis als bei einem Verkauf an Außenstehende üblich überlassen. Die kaufpreisfinanzierende Bank erkennt einen solchen Preisnachlass in der Regel als eigenkapitalersetzend an. So können die Käufer den erforderlichen Geldbetrag günstig finanzieren und benötigen dafür nicht zwingend ein hohes Eigenkapital. 

 

Eine grundbuchliche Absicherung des Wohnungs- beziehungsweise Nießbrauchrechts im Falle einer Finanzierung des Kaufpreises durch eine Bank erfolgt dann jedoch in der Regel im zweiten Rang. Das bedeutet für Sie, dass Sie im Falle einer möglichen Insolvenz des Käufers Ihre Rechte bei einer Zwangsversteigerung der Immobilie verlieren würden. Hier ist es an Ihnen, das eventuelle Risiko genau zu bewerten.

 

Eine alternative Gestaltungsmöglichkeit wäre, anstelle eines bankfinanzierten Kaufpreises
mit dem Käufer eine Ratenzahlung zu verein­baren. In diesem Fall ließe sich das Wohnungs- beziehungsweise Nießbrauchrecht für Sie auch erstrangig im Grundbuch sichern.

 

Zusätzlich sollten Sie bei einer Veräußerung Ihrer Immobilie unter Wert darauf achten, dass geltende Schenkungssteuerfreibeträge beachtet werden, damit keine ungewollten steuerlichen Belastungen auf Seiten des Käufers entstehen. Kontaktieren Sie im Zweifel hierzu einen Steuerberater.

Ihre Sicherheiten

Absicherung

Ein entsprechendes Wohnungs- oder Nießbrauchrecht wird durch einen notariellen Kaufvertrag und ggf. zusätzlich im Grundbuch abgesichert. 

Mietfreies Wohnen

Solange Sie leben, können Sie weiterhin mietfrei in Ihrer Immobilie wohnen.

Immobilie bleibt in der Familie

Durch den Verkauf an Angehörige oder Freunde bleibt das Immobilien­vermögen in der Familie.

Reduzierung monatlicher Kosten

Je nach vertraglicher Ausgestaltung können die monatlichen Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen bereits vom Käufer übernommen werden.

Finanzierungsvermittlung, juristische Beratung, Kaufvertragserstellung & Beurkundung

Für eine bankenübergreifende Finanzierungs­vermittlung empfehlen wir Frau Jana Matthies.

Jana Mathies

HFS Finanzservice

HFS Finanzservice GmbH

Am Liliensteig 22, 14542 Werder
Büro: 03327 7418135, Mobil: 0172 5641429 

Für die juristische Beratung der Parteien sowie die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags empfehlen wir Frau Dr. Heike Schmieder.

Dr. Heike Schmieder

Schütze | Schmieder
Rechtsanwälte und Notare

Notariat Schütze Schmieder

Schütze | Schmieder
Rechtsanwälte und Notare
Meinekestraße 27, 10719 Berlin
Telefon 030 880 3280

Diese Grafik skizziert eine ungefähre Aufteilung des bezugsfreien Wertes Ihrer Immobilie.

Faktoren zur Berechnung

In den meisten Fällen wird ein von einer konkreten Berechnung unabhängiger Auszahlungsbetrag vereinbart, der groß genug ist, um die notwendigen finanziellen Mittel, die Sie zur Aufrecht­erhaltung Ihres Lebens­standards benötigen, bereitzustellen.

Beispiel

Da sich die Immobilie bereits seit 4 Generationen im Familienbesitz befindet, möchte der Besitzer das Haus nur ungern an eine fremde Person verkaufen. Aufgrund seiner geringen Rente und offener Darlehen befindet er sich in einem finanziellen Engpass. Bei einem Verkauf an Dritte würde er mit einem Wohnungsrecht ca. € 240.000 als Einmalzahlung erhalten. Damit die Immobilie weiterhin in der Familie verbleibt, verkauft er sie an seine beiden Kinder für € 150.000. Die kaufpreis­finanzierende Bank der Kinder erkennt den Preis­nachlass von etwa € 90.000 als eigen­kapitalersetzend an. Der Verkäufer erhält ein lebenslanges Wohnungsrecht und nach Vertrags­unterzeichnung die Einmal­zahlung, mit welcher er die noch vor­handenen Belastungen ablösen kann.  

Voraussetzungen

Steuerliche Betrachtung

Für den Immobilienverkauf innerhalb der Familie gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen:

Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen. Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben. Bei der Berechnung dieser Spekulationsfrist ist von Kalenderjahren auszugehen.  Das lebenslange Wohnungs- oder Nießbrauchrecht bleibt für die Verkäufer in der Regel steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb der Familie kann eine Schenkungssteuer anfallen, wenn der vereinbarte Auszahlungsbetrag deutlich geringer als ein marktüblicher Betrag ausfällt. Um sich bestmöglich abzusichern, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.

Was passiert bei Auszug?

Nach Ihrem Auszug gehen alle Lasten und Nutzen der Immobilie auf das Familienmitglied beziehungsweise den Freund über, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Denkbar wären auch hier ggf. zusätzliche Vereinbarungen und Absprachen zu Ihrer finanziellen Unterstützung nach einem Auszug zu treffen.

Vor- & Nachteile

Kontakt

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