Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauchrecht und Wohnungsrecht?

Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauchrecht und Wohnungsrecht?

 

Ein Nießbrauchrecht sichert nicht nur das Wohnungsrecht des Verkäufers, sondern auch das Recht, die Immobilie nach dem Auszug zu vermieten und die Mieteinnahmen zu behalten. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn der Verkäufer im Alter pflegebedürftig werden sollte und in ein Pflegeheim muss. Dann könnte man die Kosten dafür durch eine Vermietung um Teil mit abdecken. Bei einem Nießbrauch bleibt der Verkäufer wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie, solange er lebt. Dafür kommt er auch für die meisten Instandhaltungsmaßnahmen auf. Der Nießbrauch wird wie das Wohnungsrecht in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und ist nicht vererbbar oder übertragbar.

 

Das Wohnungsrecht beschränkt sich ausdrücklich nur auf das Wohnen, es räumt dem Verkäufer das Recht ein, die Immobilie weiter zu nutzen, auch wenn sie verkauft wurde. Reparaturen und Instandhaltungen werden i.d.R. nur bis zu einem gewissen Betrag vom Wohnungsberechtigten übernommen. Tatsächlich kommt es beim Wohnungsrecht und beim Nießbrauchrecht auf die vertragliche Ausgestaltung an. Hier gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, das Recht zur Weitervermietung auch bei einem Wohnungsrecht notarvertraglich festzuschreiben.

Verkauf mit Einmalzahlung & Nießbrauchrecht

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Einmalzahlung mit Wohnungsrecht

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