Es kommt darauf an, ob ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnungsrecht vereinbart wurde. Beim Nießbrauchrecht zahlen Sie wie bisher alle mit der Immobilie verbundenen Kosten. Nur die Kosten für große Reparaturen und Instandhaltungen lassen sich ggf. schon auf den Käufer übertragen. Bei einem Wohnungsrecht werden i.d.R. die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen vom Erwerber getragen. Es gibt Verrentungsmodelle, bei denen bereits Kosten ab 100,00 Euro pro Einzelfall übernommen werden.

Kann ich mein Haus verkaufen und noch darin wohnen bleiben?
Ich würde gerne mein Haus verkaufen und in eine kleinere